Bestmögliche Versorgungssicherheit bei der Krebstherapie mit CAR-T-Zellen

Medizinische Einrichtungen, die Patientinnen und mit neuartigen Zell-Therapien () behandeln, müssen neu definierte Qualitätsanforderungen erfüllen.

Die verbindlich vorzuhaltende Fachkompetenz und sollen eine qualitativ hochwertige und möglichst komplikationsfreie Behandlung und Nachsorge sicherstellen. Denn bei der Anwendung von CAR-T-Zellen handelt es sich um eine medizinisch sehr innovative, aber auch risikoreiche Krebstherapie, die akute schwere Nebenwirkungen auslösen kann. Der Gemeinsame Bundesausschuss () hat am Donnerstag in Berlin abschließend die Anforderungen beraten, die speziell für die Behandlung von B-Zell-Neoplasien – bösartige Erkrankungen des lymphatischen Systems – gelten. Sofern das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtlichen Einwände hat, kann der gefasste Beschluss in Kraft treten. […]

: G-BA

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