Bestmögliche Versorgungssicherheit bei der Krebstherapie mit CAR-T-Zellen

Medizinische Einrichtungen, die Patientinnen und mit neuartigen Zell-Therapien (CAR-T-Zellen) behandeln, müssen neu definierte Qualitätsanforderungen erfüllen.

Die verbindlich vorzuhaltende Fachkompetenz und sollen eine qualitativ hochwertige und möglichst komplikationsfreie Behandlung und Nachsorge sicherstellen. Denn bei der Anwendung von CAR-T-Zellen handelt es sich um eine medizinisch sehr innovative, aber auch risikoreiche Krebstherapie, die akute schwere Nebenwirkungen auslösen kann. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin abschließend die Anforderungen beraten, die speziell für die Behandlung von B-Zell-Neoplasien – bösartige Erkrankungen des lymphatischen Systems – gelten. Sofern das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtlichen Einwände hat, kann der gefasste Beschluss in Kraft treten. […]

: G-BA

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