Beschluss des G-BA über die Erstfassung der Regelungen zur Konkretisierung der besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten gemäß § 136c Absatz 5 SGB V (Zentrums-Regelungen)

Beschluss vom 05.12.2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Diese Regelung konkretisiert auf der Grundlage von § 136c Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) die besonderen Aufgaben von und Schwerpunkten nach § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 des Gesetzes über die für voll – und teilstationäre Krankenhausleistungen () und bestimmt Qualitätsanforderungen für die Erfüllung der besonderen Aufgaben. 2 Sämtliche Regelungen für Zentren gelten auch für Schwerpunkte, bis spezielle Regelungen für Schwerpunkte getroffen werden. […]

: G-BA (PDF, 984KB)

Das könnte Dich auch interessieren …