Beschluss des G-BA über die Aufhebung der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL)

Der Beschluss vom 15. Oktober wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Mit Beschluss vom 16. Juli 2020 hat der G-BA mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2021 die noch in der geregelten Leistungsbereiche in Teil 2 der -RL überführt. Zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Überführung wird die QSKH-RL mit diesem Beschluss zum 1. Januar 2021 aufgehoben. Durch entsprechende Übergangsregelungen in den themenspezifischen Bestimmungen zu den Verfahren 7 15 in der wird der Abschluss der auf Grundlage der QSKH-RL in den Erfassungsjahren vor 2021 begonnen sichergestellt. […]

Quelle: G-BA (PDF, 43KB)

 

 

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