Beschluss des G-BA über die Aufhebung der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL)

Der Beschluss vom 15. Oktober wurde vom nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Mit Beschluss vom 16. Juli 2020 hat der mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2021 die noch in der -RL geregelten Leistungsbereiche in Teil 2 der -RL überführt. Zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Überführung wird die QSKH-RL mit diesem Beschluss zum 1. Januar 2021 aufgehoben. Durch entsprechende Übergangsregelungen in den themenspezifischen Bestimmungen zu den Verfahren 7 bis 15 in der DeQS-RL wird der Abschluss der auf Grundlage der QSKH-RL in den Erfassungsjahren vor 2021 begonnen QS-Verfahren sichergestellt. […]

Quelle: G-BA (PDF, 43KB)

 

 

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