Berlin: Senat hat Änderung zur Krankenhaus-Covid-19-Verordnung zur Kenntnis genommen

Die Zweite Krankenhaus-Covid-19- löst die Krankenhaus-Covid-19-Verordnung vom 3. November , zuletzt geändert mit der 4. Änderungsverordnung vom 9. Februar 2021, ab, mit der folgenden wesentlichen Änderung:

§ 13: Befristung der Verordnung bzw. Verlängerung der bisherigen Maßnahmen um 4 Wochen

§§ 6 11 (Teil 3) bleiben zunächst nur bis zum 9. März 2021 in Kraft, weil sich zum einen die derzeitige Belegungssituation der intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten entspannt hat. Zum anderen werden sich die Auswirkungen der Infektionszahlen insbesondere auch im Hinblick auf die Auswirkungen der Mutationen auf die Belegungssituation in den Krankenhäusern erst nach ca. zwei Wochen zeigen. Dann kann erst beurteilt werden, inwieweit die Einschränkungen in den Krankenhäusern noch erforderlich sind.

Die Zweite Krankenhaus-Covid-19-Verordnung wird voraussichtlich am 27.02.21 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet, sodass sie am 28.02.21 in Kraft treten würde. […]

Quelle: Berlin

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