Berlin: Änderung des Landeskrankenhausgesetzes

Durch die Änderung des Landeskrankenhausgesetzes sollen in zukünftig die vom Gemeinsamen Bundesausschuss () beschlossenen planungsrelevanten Qualitätsindikatoren nur dann Konsequenzen haben, wenn dadurch die im Land Berlin weiter verbessert wird.

Senatorin Kalayci: „Die Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes ermöglicht es, vor der Anwendung von Qualitätsindikatoren im ären Bereich die Auswirkungen auf die Berliner zu prüfen und erst dann zu entscheiden, ob die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen planungsrelevanten Qualitätsindikatoren ganz oder teilweise in den Krankenhausplan aufgenommen werden. Dadurch wird die Planungshoheit der Länder sichergestellt. Das Land kann damit steuern, welche Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses die Berliner darin unterstützt, die gesundheitliche Versorgung der Patientinnen und Patienten in Berliner Krankenhäusern auf hohem Niveau zu gewährleisten und kontinuierlich zu verbessern. Die Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes trägt dazu bei, eine zukunftsfähige sicherzustellen.“

Der Bundesgesetzgeber hat die der Krankenhausversorgung in den Mittelpunkt gestellt und den Ländern die Möglichkeit gegeben, die Geltung der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren ganz oder teilweise auszuschließen oder einzuschränken sowie ergänzende Qualitätsanforderungen im Rahmen der Krankenhausplanung vorzunehmen. Durch die vorgesehene Änderung des Landeskrankenhausgesetzes soll hierfür eine landesrechtliche Grundlage geschaffen werden.

Quelle: Berlin.de

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