Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Verhältniszahl für Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater und redaktionelle Anpassungen

Beschluss vom 21. April 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Rückmeldungen aus der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung machen deutlich, dass das Versorgungsniveau zum Zeitpunkt der Aufnahme der Kinder- und Jugendpsychiater in die nicht mehr ausreicht, um den Versorgungsbedarf zu decken. Immer mehr Kinder und Jugendliche haben Schwierigkeiten, zeitnah Termine beim Kinder-und Jugendpsychiater zu erhalten. Im Gutachten zur der Bedarfsplanung vom 20. September 2018 wurde festgestellt, dass die potentiellen Wegezeiten zu einem Kinder- und Jugendpsychiater im Arztgruppenvergleich sehr hoch liegen. Kinder- und Jugendpsychiater sind von etwa vier Prozent der Bevölkerung (bezogen auf Bevölkerung unter 18 Jahren) erst in minimal 45 Minuten erreichbar. Zur genaueren Bestimmung der Absenkung der Verhältniszahl wurden verschiedene Szenarioanalysen durchgeführt, um die Auswirkung einer Anpassung unter Berücksichtigung der verschiedenen versorgungspolitischen Zielsetzungen zu analysieren. Hierbei wurden insbesondere die unterschiedlichen Effekte auf städtische und ländliche Regionen berücksichtigt.

Vor diesem Hintergrund beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss eine Anhebung des Versorgungsniveaus (Reduktion der zum Zeitpunkt der Einführung der Arztgruppe in der Bedarfsplanung geltenden Verhältniszahl) um 10 Prozent. […]

Das könnte Dich auch interessieren …