Beauftragung IQTIG: Übernahme von Aufgaben gemäß der PPP-RL

Das wird beauftragt, sämtliche für das „IQTIG“ in der Richtlinie über die Ausstattung der ären Einrichtungen der Psychiatrie und mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen gemäß § 136a Absatz 2 Satz 1 SGB V ( Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie/) adressierten Aufgaben zu übernehmen.

Quelle: G-BA (PDF, 38KB)

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