Beauftragung IQTIG: Mitwirkung bei der Umsetzung der Verpflichtung des G-BA zur Datenübermittlung an das Transplantationsregister

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20.12.2018

Das wird beauftragt, bei der Umsetzung der Verpflichtung des zur an das (TxReg) mitzuwirken.
Dazu ist eine technische Zusammenarbeit mit dem Transplantationsregister erforderlich. Die Zusammenarbeit umfasst insbesondere die Mitwirkung bei der Vorbereitung, Testung und Durchführung der Datenübermittlung

  1. vom G-BA an die Vertrauensstelle gemäß § 15e Abs. 8 TPG („Altdaten“),
  2. vom G-BA an die Vertrauensstelle und an die Transplantationsregisterstelle gemäß § 15e Abs. 2 Nummer 9 TPG („Neudaten“).

Quelle: G-BA (PDF, 37KB)

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