Bayern unterstützt Krankenhäuser bei der Rückkehr in den Regelbetrieb

Mindestens 15 Prozent der Kapazitäten bleiben für - reserviert – Krankenhäuser können Anträge bei den Regierungen stellen

„Die bayerischen Krankenhäuser haben bei der -Pandemie enorme Herausforderungen bewältigt. Umso wichtiger ist, dass nun schrittweise zur Normalität im Krankenhausbetrieb zurückgekehrt werden kann.“

Huml verwies darauf, dass seit dem 9. Mai wieder planbare Behandlungen in bayerischen Krankenhäusern möglich sind. Dabei gilt grundsätzlich, dass 30 Prozent der Intensivkapazitäten mit Möglichkeit zur invasiven und 25 Prozent der Normalkapazitäten für die Behandlung von COVID-19-Erkrankten zur Verfügung stehen.

Die Ministerin hob hervor: „Diese Regeln haben wir jedoch bewusst flexibel ausgestaltet, weil wir wissen, dass es regional unterschiedliche Bedarfe gibt. Die Untergrenze bleibt aber bei 15 Prozent der Kapazitäten (Intensiv- und Normalbetten). Diese müssen in jedem Fall für die Behandlung von COVID-19-Patienten zur Verfügung stehen. Das heißt: 85 Prozent der Kapazitäten können wieder vollständig genutzt werden.“

Anträge auf Reduzierung der Vorhaltepflicht können bei der jeweils örtlich zuständigen Regierung gestellt werden. […]

: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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