Bayern stärkt Versorgung mit Krankenhaus-Intensivbetten

Maßnahmenpaket mit rund 66 Millionen Euro zur Sicherung und Schaffung weiterer Kapazitäten

Weitere und deren Pflegepersonal werden in die Versorgung eingebunden, beispielsweise Fachkliniken. Die Kliniken werden aufgefordert, geeignete (Notfall-)Patientinnen und Patienten von den -Schwerpunktversorgern aufzunehmen und diese dadurch zu entlasten. Alternativ stellen sie Pflegepersonal für besonders belastete Krankenhäuser zur Verfügung. Die betroffenen Krankenhäuser werden für die damit verbundenen Einschränkungen des regulären Betriebs entsprechend finanziell entschädigt. Die betroffenen Pflegekräfte erhalten einen Ausgleich für die damit verbundenen Belastungen.

Das Pflegepersonal auf den Intensivstationen bedarf nach eineinhalb Jahren gerade auf dem gegenwärtigen Höhepunkt der vierten Welle besonderer und insbesondere auch monetärer Anerkennung. Gleichzeitig soll damit auch ein Anreiz für die bereits in den Krankenhäusern tätigen Pflegekräfte geschaffen werden. Dafür braucht es vor Ort zur jeweiligen Klinik passende Konzepte. Gleichzeitig sollen auch Bedürfnisse aus dem persönlichen Bereich berücksichtigt werden können, beispielsweise bei der Kinderbetreuung. Der Freistaat stellt den Kliniken deshalb Mittel zur Unterstützung des vor Ort besonders belasteten Pflegepersonals zur Verfügung.

Pflegekräfte aus Reha-Einrichtungen werden zur Entlastung der Krankenhäuser in die akutstationäre Versorgung eingebunden. Die betroffenen Einrichtungen werden für die damit verbundenen Einschränkungen des regulären Betriebs entsprechend finanziell entschädigt, die betroffenen Pflegekräfte erhalten einen Ausgleich für die damit verbundenen Belastungen.

Der Ministerrat ermöglicht zudem den Einsatz von Anästhesisten aus dem niedergelassenen ärztlichen Bereich in bayerischen Krankenhäusern. Zur Finanzierung trifft das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns eine Abrechnungsvereinbarung. Auf deren Grundlage können niedergelassene Anästhesisten vorübergehend in Krankenhäusern tätig werden, die Bedarf an einem solchen Einsatz haben.

Bayern fordert Gehaltsverdoppelung für Intensivpflegekräfte

Mit der bayerischen Bundesratsinitiative wird die aufgefordert, zeitnah das verfügbare Nettoeinkommen von Intensivpflegekräften und Pflegekräften mit vergleichbaren Belastungen im klinischen Bereich für das Jahr 2022 zu erhöhen. Damit soll ein deutliches und überfälliges Zeichen der Wertschätzung für den großen Einsatz des Pflegepersonals gesetzt werden. Der Freistaat schlägt dafür die Prüfung einer zeitlich befristeten Lohnsteuerbefreiung von Intensivpflegekräften und Pflegekräften in vergleichbaren klinischen Einsatzbereichen an Krankenhäusern sowie einer wesentlichen Erweiterung der angekündigten Pflegeprämie des Bundes vor – ggf. in Kombination mit einer vollständigen Steuerfreistellung dieser Prämie. […]

Quelle: Bayerische Staatskanzlei

 

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