Defizite bei der Barrierefreiheit im Gesundheitswesen bleiben bestehen
Bundesregierung prüfe Maßnahmen zum Abbau von Zugangsbarrieren
Trotz gesetzlicher Vorgaben und politischer Zielsetzungen stoßen Patientinnen und Patienten mit Behinderungen weiterhin auf erhebliche Barrieren im deutschen Gesundheitswesen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/2481) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 21/2019) hervor.
Demnach werde derzeit geprüft, wie bestehende Defizite bei der Barrierefreiheit in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen weiter abgebaut werden können. Eine inklusive Gesundheitsversorgung sei, so die Bundesregierung, eine zentrale Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen. Der Koalitionsvertrag sehe daher vor, Gesundheitswesen und Pflegeversorgung schrittweise barrierefrei und inklusiv weiterzuentwickeln. Ziel sei es, durch gezielte Initiativen die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen sicherzustellen.
Wie aus der Antwort hervorgeht, verfügen nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) aktuell nur 36 Prozent der Arztpraxen über mindestens ein Merkmal von Barrierefreiheit. Unter den psychologisch-psychotherapeutischen Praxen liegt der Anteil sogar nur bei 25 Prozent.






