Baden-Württemberg: Arzt- und Psychotherapeutenpraxen sowie Krankenhäuser nehmen Regelbetrieb schrittweise wieder auf

Hierzu hat sich das Ministerium für Soziales und Integration mit den beteiligten Akteuren auf gemeinsame Eckpunkte verständigt.

  • Die Partner appellieren an die Patientinnen und Patienten, bei akuten und chronischen Erkrankungen sowie in Notfällen unbedingt medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen und dies nicht aus Sorge vor einer Infektion zu unterlassen und dadurch schwere Gesundheitsschäden zu riskieren.
  • Die niedergelassenen und Psychotherapeuten sorgen durch ein Terminmanagement dafür, dass die Zahl der Patienten in den Praxen so gestaltet wird, dass Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können.
  • Die niedergelassenen Praxen verfügen schon bisher auch über ein eigenes staatlich überwachtes Hygienemanagement für die Patientinnen und Patienten
  • Durch ein hausindividuelles infektiologisches Management etablieren die Krankenhäuser unter anderem ein - und Testkonzept für Personal sowie für die Patientinnen und Patienten. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den gefährdeten Patientinnen und Patienten.
  • Die neu geschaffenen zusätzlichen Intensivbehandlungskapazitäten ebenso wie die ambulanten Fieberambulanzen und Corona-Schwerpunktpraxen sollen im Stand-by und aktiven Modus auch in den kommenden Monaten (bis zum 30. September 2020) zur Verfügung stehen und der begonnene Ausbau der Beatmungskapazitäten fortgesetzt werden.
  • Für die Behandlung intensivpflichtiger COVID-19-Patientinnen und Patienten steht ein Anteil in Höhe von 30 bis 35 Prozent der Intensiv- und Beatmungskapazitäten zur Verfügung.

Ressourcenplanung, Testkonzept und Schutzmaßnahmen

Um die individualmedizinische Behandlung sicherzustellen, führen die Krankenhäuser bei steigender Auslastung frühzeitig gemeinsam mit dem Rettungsdienst Patientenverlegungen durch. Die beiden Register COVID-19-Ressource-Board und DIVI bieten inzwischen einen tagesaktuellen Überblick über freie Intensivkapazitäten und erleichtern somit die Planung frühzeitiger Verlegungen. Zur überregionalen Koordinierung von Verlegungen stehen die Oberleitstelle Baden-Württemberg und die Zentrale Koordinierungsstelle für Intensivtransporte (ZKS) zur Verfügung. Auch die zusätzlichen Kapazitäten in kooperierenden Rehabilitations- und Vorsorgekliniken können weiter abgerufen werden. Eine Nutzung von Behelfskrankenhäusern beispielsweise in Hallen soll nur in einer extremen Versorgungssituation erfolgen. In sämtlichen Krankenhäusern erfolgt eine klare Trennung zwischen Infektions- und Nicht-Infektionsbereichen. Die Krankenhäuser setzen ferner ein Testkonzept entsprechend dem aktuellen Wissensstand um und treffen Schutzmaßnahmen, um Ansteckungsrisiken für Patientinnen und Patienten sowie Personal zu minimieren. […]

Pressemitteilung: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

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