Aufrechterhaltung von Kapazitäten für zeitrelevante Operationen

hat alles verändert und stellt auch unseren gynäkologischen Berufsstand vor enorme Herausforderungen. Folgerichtig haben die ihre Organisationsabläufe umgestellt –echt-elektive Operationen wie z.B. Deszensus-und Beckenbodeneingriffe oder aber ästhetisch motivierte Rekonstruktionen werden vorerst zu Gunsten einer für COVID-19- ausgesetzt. Allerdings bringt das neu vorgegebene Priorisierungssystem insbesondere unsere Fachkollegen mit onkologischem Schwerpunkt in ein medizinethisches Dilemma. Denn hier besteht die große Gefahr, dass unseren eigentlich dringlich zu behandelnden PatientInnen mit einer Krebsdiagnose aufgrund der strikten Priorisierung die notwendige operative Therapie versagt wird. Dies geschieht, weil die OP-und Intensiv-Ressourcen aktuell vorbeugend für Fälle mit Covid-19-Erkrankung reserviert werden, auch wenn sie aufgrund des aktuellen Patientenanfalls noch gar nicht benötigt werden. […]

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (PDF, 183KB)

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