Auch für neue CAR-T-Zelltherapie gelten qualitätssichernde Anforderungen des G-BA

des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 5. August 2021.

Der Gemeinsame Bundesausschuss () hat heute das neue Krebsmedikament mit dem Handelsnamen Tecartus bewertet und zugleich entschieden, dass für diese die bereits beschlossenen qualitätssichernden Anforderungen bei der Behandlung von B-Zell-Neoplasien (bösartige Erkrankungen des Lymphsystems) mit angewendet werden sollen. Für medizinische Einrichtungen, die Tecartus verwenden möchten, gelten zukünftig diese hohen Qualitätsstandards. […]

Wesentliche Punkte der qualitätssichernden an CAR-T-Zelltherapien von B-Zell-Neoplasien betreffen die der medizinischen Einrichtung, die vorhandene pflegerische und fachärztliche Behandlungskompetenz sowie die Erfahrungen mit diesen neuartigen Zelltherapien. Ziel ist eine gesicherte Indikationsstellung, da die Nutzen-Risiko-Abwägung für jede Patientin und jeden Patienten anders aussehen kann, sowie eine optimale komplikationsfreie Behandlung und Nachsorge. Weitere qualitätssichernde Vorgaben betreffen die Aufbereitung und Verabreichung der CAR-T-Zellen, da durch eine falsche Handhabung der Produkte der mögliche Therapieerfolg eingeschränkt werden kann. […]

Quelle: G-BA (PDF, 109KB)

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