Auch für neue CAR-T-Zelltherapie gelten qualitätssichernde Anforderungen des G-BA
pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 5. August 2021.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (g-ba) hat heute das neue Krebsmedikament mit dem Handelsnamen Tecartus bewertet und zugleich entschieden, dass für diese car-t-zelltherapie die bereits beschlossenen qualitätssichernden Anforderungen bei der Behandlung von B-Zell-Neoplasien (bösartige Erkrankungen des Lymphsystems) mit car-t-zellen angewendet werden sollen. Für medizinische Einrichtungen, die Tecartus verwenden möchten, gelten zukünftig diese hohen Qualitätsstandards. […]
Wesentliche Punkte der qualitätssichernden mindestanforderungen an CAR-T-Zelltherapien von B-Zell-Neoplasien betreffen die infrastruktur der medizinischen Einrichtung, die vorhandene pflegerische und fachärztliche Behandlungskompetenz sowie die Erfahrungen mit diesen neuartigen Zelltherapien. Ziel ist eine gesicherte Indikationsstellung, da die Nutzen-Risiko-Abwägung für jede Patientin und jeden Patienten anders aussehen kann, sowie eine optimale komplikationsfreie Behandlung und Nachsorge. Weitere qualitätssichernde Vorgaben betreffen die Aufbereitung und Verabreichung der CAR-T-Zellen, da durch eine falsche Handhabung der Produkte der mögliche Therapieerfolg eingeschränkt werden kann. […]
Quelle: G-BA (PDF, 109KB)