ATMP: Richtlinie zu qualitätssichernden Mindestanforderungen in Kraft

Für die qualitätssichernden bei der Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien () gilt nun die neue „Richtlinie zu Anforderungen an die Qualität der Anwendung von ATMP“ (ATMP-QS-RL). Sie wurde – auf die vom Bundesministerium für Gesundheit beanstandeten Regelungen zu Pflegefachkräften in der und – im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Die Richtlinie löst die bisherigen qualitätssichernden Mindestanforderungen für die Anwendung von

  • bei B-Zell-Neoplasien und
  • Onasemnogen-Abeparvovec bei spinaler Muskelatrophie

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