AOK-Bundesverband: Patientenschutz gestärkt – Gestaltungsmöglichkeiten nicht aussgeschöpft

Der Referentenentwurf zum Medizinprodukte-Anpassungsgesetz-EU (MPAnpG-EU) leistet letztlich das, was der Titel des Gesetzes verspricht: Er passt bestehende deutsche Gesetze und an die Vorgaben der EU-Verordnungen an. Dazu gehören etwa das Medizinprodukte-Gesetz (MPG) und die Medizinprodukt-Sicherheitsverordnung (MPSV). Diese Regelungen werden in ein „Medizinprodukte-Durchführungsgesetz“ (MDG) überführt.

Der kritisiert in seiner für die Fachanhörung im Bundesgesundheitsministerium allerdings, dass der Gesetzgeber seinen nationalen Gestaltungsspielraum nicht ausreichend genutzt habe. […]

Download: Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Medizinprodukte-Anpassungsgesetz (PDF, 184KB)

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