AOK Baden-Württemberg veröffentlicht Mindestmengen-Positivtransparenzliste

Das vorliegende Dokument (Stichtagserhebung zum 1. Juni 2018) enthält alle Krankenhäuser in Baden-Württemberg, die die jeweiligen Leistungen erwirken dürfen. Entweder weil sie die Mindestmenge erreicht und/oder eine Positive Prognose dargelegt haben, Ausnahmetatbestände geltend gemacht haben oder von der Landesregierung mittels Genehmigung diese Leistungen erbringen dürfen. In seltenen Fällen werden durch Fußnoten Krankenhäuser gekennzeichnet, die zum Stichtag zwar Leistungen erbringen dürfen, aber eine abschließende Bewertung für das laufende Jahr noch nicht vorliegt. […]

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