AOK Baden-Württemberg veröffentlicht Mindestmengen-Positivtransparenzliste

Das vorliegende Dokument (Stichtagserhebung zum 1. Juni ) enthält alle in , die die jeweiligen Leistungen erwirken dürfen. Entweder weil sie die Mindestmenge erreicht und/oder eine Positive dargelegt haben, Ausnahmetatbestände geltend gemacht haben oder von der mittels Genehmigung diese Leistungen erbringen dürfen. In seltenen Fällen werden durch Fußnoten Krankenhäuser gekennzeichnet, die zum Stichtag zwar Leistungen erbringen dürfen, aber eine abschließende Bewertung für das laufende Jahr noch nicht vorliegt. […]

AOK Baden-Württemberg (PDF, 677KB)

Das könnte Dich auch interessieren …