AOK Baden-Württemberg: Mindestmengen-Positivtransparenzliste 2019

Das vorliegende Dokument enthält alle in , die die jeweiligen Leistungen erwirken dürfen . Entweder weil sie die Mindestmenge erreicht und eine positive dargelegt haben, Ausnahmetatbestände nach alter Regelung geltend gemacht haben oder von der mittels Genehmigung diese Leistungen erbringen dürfen . Krankenhäuser, die erstmalig oder nach einer mindestens 24-monatigen Unterbrechung eine Leistungserlaubnis erhalten haben, werden gesondert mit „erstmalige oder erneute Leistungserbringung“ gekennzeichnet . Für diese Krankenhäuser liegt die zu erfüllende Mindestmenge bei 50 Prozent in den ersten zwölf Monaten der Leistungserbringung

: AOK-Baden-Württemberg (PDF, 4.71MB)

Das könnte Dich auch interessieren …