Anpassungen der Mindestmengenregelungen 2025
Änderungen an ICD-10-GM, OPS und normativen Verweisen treten in Kraft
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Mindestmengenregelungen (Mm-R) zum 1. Januar 2025 an die aktualisierte ICD-10-GM und den OPS 2025 angepasst. Die Änderungen umfassen unter anderem redaktionelle Anpassungen, die Aufnahme neuer OPS-Kodes und die Aktualisierung eines normativen Verweises.
Hauptpunkte der Anpassungen:
- Früh- und Reifgeborene: Im Leistungsbereich Nr. 8 (Frühgeborene < 1.250 g) wurde der Verweis auf Regelungen zur Verlegung Frühgeborener an die neue Nummerierung in der Qualitätssicherungs-Richtlinie (QFR-RL) angepasst. Diese Regelungen befinden sich jetzt in § 6 (vormals § 5) der QFR-RL.
- Mamma-Ca-Chirurgie: Der Leistungsbereich Nr. 9, „Chirurgische Behandlung des Brustkrebses,“ wurde um den neuen OPS-Kode 5-401.14 erweitert. Dieser beschreibt die magnetische Markierung des Sentinellymphknotens mit einem induktiven Tracer, der intraoperativ das gezielte Aufsuchen und Entfernen ermöglicht. Das Verfahren ist eine Alternative zur Radionuklidmarkierung und ergänzt bestehende Kodes wie 5-401.11 und 5-401.13.