Anhebung der Mindestmenge führt 2023 zu deutlicher Konzentration bei komplexen Operationen an der Speiseröhre
Online-Karte der AOK zeigt 1.064 kliniken, die im kommenden Jahr Mindestmengen-relevante ops durchführen dürfen
Die Anhebung der Mindestmenge für komplexe Operationen an der Speiseröhre von zehn auf 26 Eingriffe pro Jahr wird 2023 zu einer deutlichen Konzentration der Versorgung führen: Laut „Mindestmengen-Transparenzkarte“ der AOK reduziert sich die Zahl der Klinik-Standorte, die diesen Eingriff durchführen dürfen, um ein Drittel – von 223 Klinikabteilungen mit Erlaubnis zur Ösophagus-OP in diesem Jahr auf 147 im kommenden Jahr. Bei komplexen Operationen an der Bauchspeicheldrüse (Pankreas) verringert sich die Zahl der berechtigten Kliniken um 19 auf nunmehr 405. Bei der Versorgung von Frühgeborenen mit besonders geringem Geburtsgewicht, für die sich die Mindestmenge im kommenden Jahr von 14 auf 20 Fälle jährlich erhöht, werden es sechs Standorte weniger sein als in diesem Jahr. Die bundesweite Gesamtzahl der an der Versorgung beteiligten neonatologischen Abteilungen liegt dann bei 157.
Insgesamt verzeichnet die heute veröffentlichte Online-Karte der AOK für nächstes Jahr 1.064 Kliniken, die die Erlaubnis zur Durchführung von Mindestmengen-relevanten Eingriffen mit besonders hohen Risiken für die Patientinnen und patienten erhalten haben. Das sind sechs weniger als in diesem Jahr. Die „Transparenzkarte“ informiert seit 2019 über die Auswirkungen der jährlichen Mindestmengen-Entscheidungen der Landesverbände der krankenkassen zu den insgesamt sieben komplexen Behandlungen, für die aktuell vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) vorgegebene Mindestmengen gelten. […]