Anforderungen für die Durchführung von schönheitschirurgischen Wunschbehandlungen für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte

Alle Ärztinnen und , die in ohne medizinische auf Wunsch von Patientinnen und schönheitschirurgische Wunschbehandlungen und -eingriffe durchführen, haben die nachfolgenden Vorgaben zu beachten. Dazu gehört insbesondere die Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte. Diese dient dem Ziel, die Qualität der ärztlichen Tätigkeit im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung sicherzustellen, das Ansehen des Arztberufs zu wahren, berufswürdiges Verhalten zu fördern und berufsunwürdiges sowie ein patientengefährdendes Verhalten zu verhindern. […]

Quelle: Ärztekammer Nordrhein (PDF, 177KB)

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