Ambulante Reha- und stationäre Vorsorgeeinrichtungen müssen ihr internes QM gegenüber den Krankenkassen nun nicht mehr separat nachweisen

… sofern dies bereits über die Teilnahme an der externen erfolgt ist.

Mit Beschluss des GA vom 19. März müssen ambulante - und stationäre Vorsorgeeinrichtungen, die entweder am QS-Reha®-Verfahren oder am QS-Programm der DRV teilnehmen und in diesem Rahmen ihr internes QM nachweisen, nun keine separaten Belege ihres QMs bei den Landesverbän- den der und den Ersatzkassen mehr vorlegen. […]

Quelle: Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK)

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