Änderungen im Gesundheitswesen zum 1. Januar 2023

Die Regelungen gelten für Arztpraxen, Heilmittel, , Pflege, Reha und Zahnarztpraxen

  • Vom 1. Januar müssen Kliniken bei bestimmten komplexen Eingriffen höherer vorweisen, um die Operationen durchführen zu können.
  • Ab 1. Januar können Arztpraxen und Krankenhäuser mehr Operationen ambulant durchführen. So sieht es die erste Erweiterung des -Katalogs zum Jahr 2023 vor
  • Ab 1. Januar müssen auch urologische und rheumatologische Kliniken sowie Fachabteilungen der Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde bestimmte Vorgaben zur personellen Besetzung der Pflege auf ihren Stationen einhalten
  • Kliniken der Psychiatrie und müssen die stations- und monatsbezogenen Nachweispflichten der Richtlinie zur von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen (PPP-RL) vorerst nicht erfüllen […]

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