Änderungen im Gesundheitswesen zum 1. Januar 2023

Die Regelungen gelten für Arztpraxen, , Kliniken, , Reha und Zahnarztpraxen

  • Vom 1. Januar müssen Kliniken bei bestimmten komplexen Eingriffen höherer Fallzahlen vorweisen, um die Operationen durchführen zu können.
  • Ab 1. Januar können Arztpraxen und mehr Operationen ambulant durchführen. So sieht es die erste Erweiterung des AOP-Katalogs zum Jahr 2023 vor
  • Ab 1. Januar müssen auch urologische und rheumatologische Kliniken sowie Fachabteilungen der Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde bestimmte Vorgaben zur personellen Besetzung der Pflege auf ihren Stationen einhalten
  • Kliniken der Psychiatrie und müssen die stations- und monatsbezogenen Nachweispflichten der Richtlinie zur Personalausstattung von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen () vorerst nicht erfüllen […]

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