Änderung des Rettungsdienstgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern

Im Novellierungsverfahren zum Rettungsdienstgesetz vom 09. Februar 2015 gab es einen breiten Konsens, die öffentlich-rechtlichen Verträge zur Leistungserbringung in der Notfallrettung auf zehn Jahre festzusetzen. „Mit dieser Regelung wird einerseits dem Wettbewerbsgedanken Rechnung getragen und andererseits sind die berechtigten Interessen der Leistungserbringer, Sicherheit bei investiven Planungen zu haben, berücksichtigt. Die haupt- und ehrenamtlichen Strukturen in unserem Land werden insbesondere von den anerkannten Hilfsorganisationen mitgetragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Fundament im Katastrophenschutz und im “, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. […]

Die Errichtung einer trägerübergreifenden Stelle für die im Rettungsdienst beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen wird abgelehnt. „Eine Qualitätsmanagement-Stelle außerhalb des Rettungsdienstes macht im Übrigen keinen Sinn. Die Träger Rettungsdienst kennen die Abläufe in ihrem Rettungsdienstbereich und können am besten Verfahren bei Bedarf anpassen und optimieren“, erläuterte Glawe abschließend. Die hat mit der Rettungsdienstplanverordnung Mecklenburg-Vorpommern (§ 3) die Forderung in § 8 Absatz 2 Nr. 9 Rettungsdienstgesetz M-V umgesetzt, entsprechende Qualitätsvorgaben zu schaffen. „Die Träger Rettungsdienst sind gegenwärtig dabei, ein Qualitätsmanagement aufzubauen. […]

Pressemitteilung: Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern

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