Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung eines Anhangs 1 zu Anlage 1 (Datensatzbeschreibung) für das Berichtsjahr 2019

Der Beschluss vom 16. April tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Mit G-BA-Beschluss vom 19. Dezember über die Änderung der Regelungen zum der (Qb-R) „Anpassungen für das “ wurdeeine Anlage 1 „Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2019“ in die Regelungen aufgenommen. Die an der Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019 vorgenommenen Änderungen werden in den Tragenden Gründen zum vorstehenden Beschluss erläutert. Mit vorliegendem Beschluss erfolgt nun die Einfügung eines Anhangs 1 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019 (Datensatzbeschreibung), die die beschlossene Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019 entsprechend umsetzt und konkretisiert. […]

: G-BA (PDF, 3.76MB)

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