Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung eines Anhangs 1 zu Anlage 1 (Datensatzbeschreibung) für das Berichtsjahr 2019
Der Beschluss vom 16. April 2020 tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Mit G-BA-Beschluss vom 19. Dezember 2019 über die Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R) „Anpassungen für das Berichtsjahr 2019“ wurdeeine Anlage 1 „Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2019“ in die Regelungen aufgenommen. Die an der Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019 vorgenommenen Änderungen werden in den Tragenden Gründen zum vorstehenden Beschluss erläutert. Mit vorliegendem Beschluss erfolgt nun die Einfügung eines Anhangs 1 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019 (Datensatzbeschreibung), die die beschlossene Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019 entsprechend umsetzt und konkretisiert. […]
Download: G-BA (PDF, 3.76MB)