Ab dem 01.01.2020 müssen Krankenhäuser, MVZ und Arztpraxen eine dem Infektionsschutzgesetz sowie den Hygieneverordnungen der Länder entsprechende Anzahl von Hygienepersonal vorhalten

Am 31. Dezember endet die Übergangsfrist zur von Hygienefachkräften, Krankenhaushygienikern und Hygienebeauftragter Ärzte.

Der BDC bietet Hygienefortbildungen - und zeiteffizient für das ganze Team an. […]

Quelle: Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)

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