Kennzahl des Monats: Januar 2020
Die Vergütung der Pflegekosten für somatische Krankenhäuser wurde aus den DRG-Fallpauschalen entfernt, die Bewertungsrelationen sinken durchschnittlich um 20,65 %.
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) war beauftragt, die Fallpauschalen für das Jahr 2020 unter Ausschluss der Kosten für Pflegepersonalkosten in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zu kalkulieren. Nach Informationen des InEK sinken die Bewertungsrelationen dadurch um 20,65%. In geringem Maße von 0,012 % (bezogen auf G-DRG 2019) kommen andere Effekte wie Verschiebungen zwischen DRG-Fallpauschalen und anderen Vergütungsbestandteilen hinzu.