Der Druck auf die hessischen Kliniken wächst

St. Rochus in Dieburg ist eines der Krankenhäuser, die in den vergangenen Jahren geschlossen wurden. Im Sommer 2016 war Schluss. Archivfoto: Guido Schiek
© Archivfoto: Guido Schiek

Zu viel Bürokratie, zu wenig Fachpersonal: Die Hessische Krankenhausgesellschaft zeichnet ein düsteres Bild.

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WIESBADEN. Der Druck auf die Krankenhäuser wächst. Nach Schätzungen der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) müssen 40 bis 50 Prozent der Kliniken im Land für 2019 mit einem negativen Jahresergebnis rechnen. Das berichtet deren Geschäftsführender Direktor Rainer Greunke. Nach Rückmeldungen aus dem Mitgliederkreis, der 150 Krankenhäuser umfasst, gehe man davon aus, dass nach einer kurzen Phase der Entlastung die Situation der Kliniken wieder deutlich angespannter war.

Weitere Schließungen von Krankenhäusern seien nicht auszuschließen, auch wenn konkrete Daten zur wirtschaftlichen Lage der hessischen Krankenhäuser der HKG nicht vorlägen, so Greunke. In den vergangenen zwei bis vier Jahren seien nach seiner Kenntnis in Hessen eine Handvoll Häuser geschlossen worden: die Helios Kliniken in Bad Schwalbach, das Marienkrankenhaus in Flörsheim, St. Marien in Frankfurt, das Luisenkrankenhaus in Lindenfels (Kreis Bergstraße) und St. Rochus in Dieburg. Das Darmstädter Marienhospital wurde vom Klinikum Darmstadt aufgekauft und steht mit Ausnahme einer privaten Praxis aktuell leer. Es soll allerdings wieder instand gesetzt werden.

Was den Kliniken zu schaffen macht? Greunke ärgert sich über „ständige gesetzliche Änderungen auf Bundes- und Landesebene“, die es schwer machten, sich als Krankenhaus zukunftssicher aufzustellen. Dies führe zu einer Zunahme von Bürokratie und Ressourcenverschwendung – etwa durch Erfassungs- und Nachweispflichten und die darauffolgenden Prüfverfahren. Aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels in nahezu allen Gesundheitsberufen stellten zudem gesetzliche Personalvorgaben (etwa Pflegepersonaluntergrenzen auf Stationen) ein massives Problem dar. „Das führt entweder zu Leistungseinschränkungen und damit zu Versorgungslücken oder zu einer Kostenexplosion, wie wir sie derzeit im Bereich der Leiharbeit erleben“, erklärt Greunke.

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Zum Hintergrund: Pflegekräfte, die als Leiharbeiter für ein Krankenhaus arbeiten, können aufgrund des Fachkräftemangels mittlerweile häufig nicht nur ein übertarifliches Gehalt aushandeln, sondern erhalten oft auch attraktivere Schichten. Das will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) jedoch ab diesem Jahr unterbinden: „Leiharbeit in der Pflege soll die Ausnahme sein und nicht die Regel werden. Deswegen werden die höheren Kosten nicht refinanziert“, erklärte er. Die Krankenkassen dürfen den Kliniken künftig daher nur noch den jeweiligen Tariflohn für die Pflegekräfte vergüten. Aber ob damit die übertariflichen Löhne für Leiharbeiter wirklich vom Tisch sind? Eher nicht. Viele Kliniken befürchten vielmehr, dass sie künftig gezwungen sein könnten, die Differenz zwischen dem Tariflohn und dem höheren Lohn der Leiharbeiter aus eigener Tasche zu zahlen. „Die Mehrkosten gehen dann voll zu Lasten der Häuser“, sagt Greunke.

Auch bei den investiven Fördermitteln des Landes sieht er Lücken: Hier fehlten bei einem Fördervolumen von 280 Millionen Euro in 2019 rund 180 Millionen Euro pro Jahr. Allerdings habe die Landesregierung im Haushalt 2020 eine Aufstockung um 35 Millionen Euro aus dem Programm „Starke Heimat Hessen“ vorgesehen und weitere Aufstockungen bis zum Ende der Legislaturperiode angekündigt.

Richtig ärgerlich macht Greunke allerdings das MDK-Reformgesetz: „Das sollte ursprünglich dem Bürokratieabbau und der Entlastung der Krankenhäuser dienen. Im Ergebnis aber ist es der Höhepunkt der Diskrimierung der Mitarbeiter in den Krankenhäusern“, sagt er. Schließlich unterstellten die eingeführten Strafzahlungen bei Beanstandungen von Rechnungen, dass Krankenhäuser bewusst falsch zu ihren Gunsten abrechnen würden. Dies sei jedoch nicht der Fall. Und wenn dies doch einmal vorkomme, sei dies ein Straftatbestand und müsse ganz anders verfolgt werden.

Stattdesssen werde der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ganz überwiegend mit der Überprüfung der Verweildauer eines Patienten beauftragt (in über 50 Prozent der MDK-Prüfungen sei dies der Fall). Und hierbei würden die Kliniken auch dafür bestraft, dass sie einen Patienten nicht früher entlassen, obwohl er noch keine Anschlussversorgung hat (Reha, Pflegeplatz oder ähnliches).

Besonders brisant ist das Thema Strafzahlungen bei älteren Patienten, weil es hier ein von allen Seiten verabschiedetes Landeskonzept gibt, nachdem deren geriatrische rehabilitative Versorgung möglichst früh im Krankenhaus begonnen und dort auch möglichst abgeschlossen werden soll, um weitere Verlegungen zu vermeiden. Geriatrische Rehakliniken gebe es in Hessen daher auch nicht, so Greunke. Der MDK kürze nun aber die Rechnung, weil die akutstationäre Behandlung früher hätte beendet werden können. Die Krankenkassen sparten die Kosten der Rehabilitation und das Krankenhaus müsse zusätzlich noch eine Strafe zahlen. Dieses Vorgehen diene nicht der Aufdeckung von Falschabrechnungen, sondern sei ein reines Geschäftsmodell der Krankenkassen, kritisiert Greunke.