300 Euro für einen Fehler :
Hessens Kliniken wehren sich gegen „Strafzahlungen“

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Die Kliniken müssten auch dann Strafe zahlen, wenn sie selbst gar nicht für Fehler verantwortlich sein, kritisiert die Krankenhausgesellschaft.
Die Hessische Krankenhausgesellschaft prangert eine „Strafe für soziale Verantwortung“ an. Hintergrund ist ein 2019 beschlossenes Gesetz.

Hessische Krankenhäuser wehren sich gegen „Strafzahlungen“ nach korrigierten Rechnungen. Die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) hat dazu eine Kampagne unter dem Motto „Strafe für soziale Verantwortung? Schluss damit!“ gestartet. Hintergrund ist ein Ende 2019 verabschiedetes Bundesgesetz, das die Befugnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) neu fasst („MDK-Reformgesetz“).

„Für jede Krankenhausrechnung, die einen Fehler enthält, müssen nun Krankenhäuser an die Krankenkasse 300 Euro Strafe zahlen“, erklärt die Krankenhausgesellschaft. „Besonders unverständlich ist, dass die Gründe, die zu der Rechnungsänderung geführt haben, gänzlich unberücksichtigt bleiben.“ So müssten Krankenhäuser auch dann Strafe zahlen, wenn ein Patient nicht entlassen werden kann, weil es keine Anschlussversorgung gibt, zum Beispiel kein Reha- oder Pflegeplatz gefunden wurde. In solchen Fällen kann der MDK die Verweildauer nachträglich kürzen und löst damit die „Strafzahlung“ aus.

„Es kann nicht ernsthafter Wille des Gesetzgebers sein, dass Krankenhäuser, die ihrer sozialen Fürsorge nachkommen, im Nachhinein dafür bestraft werden“, argumentiert der Geschäftsführer der Hessischen Krankenhausgesellschaft, Steffen Gramminger. Dafür, dass Pflege- oder Rehaplätze fehlen, könnten die Krankenhäuser nichts - und dürften erst recht nicht bestraft werden.