Zwangsmitgliedschaft in Pflegekammer beschäftigt niedersächsisches Oberverwaltungs­gericht

Über die Pflichtmitgliedschaft in der unter Pflegekräften umstrittenen ­kammer will morgen das niedersächsische () entscheiden. Zwei Klägerinnen weh­ren sich gegen ihre Mitgliedschaft, wie eine OVG-Sprecherin in Lüneburg mitteil­te. Eine Entscheidung werde voraussichtlich im Laufe des Tages fallen, sagte sie. […]

Quelle: Ärzteblatt

Das könnte Dich auch interessieren …