Zeitarbeit in der Pflege – BKG empfiehlt Musterrahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung

Berliner Gesundheitseinrichtungen sind von Zeitarbeit in der Pflege sehr stark betroffen. Personalmangel und -ausfall bedingen die Suche nach Ersatzpersonal, um Versorgungsangebote aufrecht erhalten zu können. Dabei kann ein zu starker Einsatz von Zeitarbeit , damit gefährden und führt zu Mehrarbeit und Unmut beim Stammpersonal. Die und Pflegeeinrichtungen der Metropole fordern aufgrund des belastend hohen Anteils der Zeitarbeit seit Langem politische Unterstützung hin zum Verbot von Zeitarbeit in der Pflege. Die Berliner (BKG) empfiehlt ihren Mitgliedern nun einen Musterrahmenvertrag zur überlassung zwischen Zeitarbeitsfirmen und Krankenhäusern/ Pflegeeinrichtungen.

Zuvor hat der Kampagnenbeirat #PflegeJetztBerlin der Berliner Krankenhausgesellschaft den Musterrahmenvertrag beraten. Dieser soll folgende Ziele verfolgen: Verbindlichkeit der Einsätze (Vertragsstrafe), Gewährleistung von Qualität, Qualifizierung und Zusicherung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Zeitarbeitsfirmen. Der Mustertext beschreibt zudem konkrete Regelungen, die infolge der starken Zunahme des Einsatzes von Zeitarbeitskräften im Pflegebereich von besonderer Relevanz sind, z. B. Regelungen zu Pflichtfortbildungen, Nachweispflichten und Equal-Pay-Prinzipien. Den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird dringend empfohlen, die inhaltlichen Vorgaben des Mustervertrags zu nutzen. […]

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