Wiederaufnahme des regulären Klinikbetriebs nur unter strengen Auflagen!

Regelbetrieb in Krankenhäusern soll schrittweise hergestellt werden – Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht zu - und Personalgefährdung führen

„Uns ist durchaus bewusst, dass zahlreiche Kliniken aufgrund der Corona-Pandemie große Verluste hinnehmen müssen. Das ist jedoch keine Rechtfertigung dafür, dass durch die ausgesetzten Pflegepersonaluntergrenzen Profit geschlagen wird. Diese Haltung führt zu einer Mehrbelastung der Pflegefachpersonen und zu einer vorsätzlichen Gefährdung der Patienten. Daher fordern wir den Gesetzgeber dazu auf, zu einer Meldung der Personalbesetzung und der Patienten zu verpflichten, um im Sinne eines kontinuierlichen Monitorings schnell handlungsfähig zu sein. Ursache dieser Auswüchse ist ganz klar das desolate Finanzierungssystem für die Krankenhäuser und coronabedingte bundesgesetzliche Fehlsteuerungsanreize. So würde man Einrichtungen belohnen, die abbauen. Ein Widerspruch in sich! Leidtragende sind jene Mitarbeiter, die dann den Mangel mit 12-Stunden-Schichten kompensieren müssten. Damit trägt der Bundesgesetzgeber wesentlich zur weiteren Belastungserhöhung der Pflegefachpersonen bei. Das ist so nicht hinnehmbar“, so Dr. Markus Mai, Präsident der .

„Die Landespflegekammer appelliert ganz klar an die Verantwortlichen in den Krankenhäusern, die oben beschriebenen Fehlsteuerungsanreize nicht auszunutzen. Des Weiteren kann der Weg zur „neuen“ Normalität nur dann beschritten werden, wenn sowohl das Klinikpersonal als auch die Patienten ausreichend und dauerhaft getestet werden. Das Bereitstellen von genügend Schutzmaterial muss als neuer Standard gelten, auch wenn es mal keine globale Infektionswelle gibt. Dafür ist eine vollständige Refinanzierung seitens des Gesetzgebers notwendig, da Krankenhäuser ansonsten in finanzielle Schwierigkeiten geraten“, sagt Mai. […]

Quelle: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (KdöR)

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