Verwirrung um Kurzarbeitergeld nicht hinnehmbar
Der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (bdi) fordert umgehende Rechtssicherheit im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld für Krankenhäuser und vertragsärzte.
Das Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine beitragsfinanzierte Lohnersatzleistung für Arbeitnehmer eines Betriebes, um unvermeidbare Arbeits- und Entgeltausfälle zu kompensieren und betriebsbedingte kündigungen zu verhindern. Krankenhäuser und Arztpraxen haben daher, wie andere Unternehmen auch, in der aktuellen Pandemielage Anspruch auf KUG.
Im Rahmen des covid-19-Krankenhausentlastungsgesetzes wird das Kurzarbeitergeld für Kliniken explizit nicht erwähnt. „Somit ist das Kurzarbeitergeld selbstverständlich als ergänzender Teil des Krankenhaus-Rettungsschirms anzusehen und darf infolgedessen nicht infrage gestellt werden“, fordert BDI-präsident Prof. Hoffmeister. […]
Quelle: BDI (PDF, 121KB)