Verwirrung um Kurzarbeitergeld nicht hinnehmbar

Der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. () fordert umgehende Rechtssicherheit im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld für Krankenhäuser und .

Das Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine beitragsfinanzierte Lohnersatzleistung für Arbeitnehmer eines Betriebes, um unvermeidbare Arbeits- und Entgeltausfälle zu kompensieren und betriebsbedingte zu verhindern. Krankenhäuser und Arztpraxen haben daher, wie andere Unternehmen auch, in der aktuellen Pandemielage Anspruch auf KUG.

Im Rahmen des -Krankenhausentlastungsgesetzes wird das Kurzarbeitergeld für Kliniken explizit nicht erwähnt. „Somit ist das Kurzarbeitergeld selbstverständlich als ergänzender Teil des Krankenhaus-Rettungsschirms anzusehen und darf infolgedessen nicht infrage gestellt werden“, fordert BDI- Prof. Hoffmeister. […]

Quelle: BDI (PDF, 121KB)

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