Verwaltungsgericht Hannover lehnt Antrag auf Abbruch der Befragung der Pflegekammermitglieder ab – Beschwerde beim OVG eingelegt

Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Donnerstag schriftlich mitgeteilt, dass es den Antrag eines Mitglieds der , die Befragung der Mitglieder im Rahmen einer einstweiligen Anordnung abzubrechen, abgelehnt hat.

Der Antragsteller hatte sich gegen die Weitergabe seiner Adressdaten an den Dienstleister, der mit dem Versand der Zugangsdaten zur Befragung beauftragt wurde, gewehrt. Das Sozialministerium hatte daraufhin zugesichert, dass seine Daten nicht weitergegeben würden. […]

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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