Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen (PpUGV)

Deutsche e.V.

Der Bundesgesundheitsminister hat nunmehr die entsprechende Verordnung (Anlage 1) erlassen. Die Verordnung wird in Kürze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die wesentlichen Änderungen bzw. Ergänzungen zum Referentenentwurf hat die DKG auf ihren Seiten zusammengefasst.

: Anlage 1_Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen (PDF, 113KB)

Quelle: DKG

 

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