Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern für das Jahr 2021

des Bundesministeriums für Gesundheit

Mit der Verordnung werden für das Jahr 2021 die Pflegepersonaluntergrenzen unter Beibehaltung der bisherigen pflegesensitiven Bereiche der , der Unfallchirurgie, der Kardiologie, der , der , der neurologischen Schlaganfalleinheit und der neurologischen Frührehabilitation weiterentwickelt, der pflegesensitive Bereich Intensivmedizin um die pädiatrische Intensivmedizin ergänzt und erstmalig weitere Pflegepersonaluntergrenzen für die pflegesensitiven Bereiche der Inneren , der Allgemeinen Chirurgie und der Pädiatrie festgelegt.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium (PDF, 339KB)

Das könnte Dich auch interessieren …