Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern für das Jahr 2021
referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit
Mit der Verordnung werden für das Jahr 2021 die Pflegepersonaluntergrenzen unter Beibehaltung der bisherigen pflegesensitiven Bereiche der geriatrie, der Unfallchirurgie, der Kardiologie, der herzchirurgie, der neurologie, der neurologischen Schlaganfalleinheit und der neurologischen Frührehabilitation weiterentwickelt, der pflegesensitive Bereich Intensivmedizin um die pädiatrische Intensivmedizin ergänzt und erstmalig weitere Pflegepersonaluntergrenzen für die pflegesensitiven Bereiche der Inneren medizin, der Allgemeinen Chirurgie und der Pädiatrie festgelegt.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium (PDF, 339KB)