Vereinbarung nach § 9 Abs. 1 Nr. 8 KHEntgG über die näheren Einzelheiten zur Verhandlung des Pflegebudgets (Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung)

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben sich auf eine Änderungsvereinbarung zur nach § 9 Absatz 1 Nummer 8 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) über die näheren Einzelheiten zur Verhandlung des Pflegebudgets () vom 23.09. geeinigt. Die Änderungsvereinbarung enthält insbesondere Vorgaben zur Handhabung der Jahresüberlieger bei der Ermittlung des krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwerts und damit verbundener Ausgleichsregelungen sowie eine Ergänzung der Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung () nach Anlage 1 des Krankenhausentgeltgesetzes zur Ermittlung der Summe der Pflegebewertungsrelationen. Nachfolgend stellen wir Ihnen eine Lesefassung der aktualisierten Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung zur Verfügung.

Quelle: DKG (PDF, 440KB)

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