Verabschiedung des aG-DRG Katalogs 2021 / Veränderungen beim Pflegebudget

Auf Bundesebene wurde der neue Katalog 2021 festgelegt. Da der eine „Doppelfinanzierung“ durch den deutlichen Anstieg der Bezugsgröße beim „Pflegeerlöskatalog“ um ca. 10 % befürchtete, der nach seiner Auffassung nicht ausreichend durch die Tarifentwicklung, Berücksichtigung des Pflegestellenförderprogramms sowie dem weiteren Personalaufbau in der erklärbar war, haben die Vertragsparteien auf Bundesebene ein Kompromisspaket verabschiedet, damit der aG-DRG Katalog 2021 zeitgerecht verabschiedet werden konnte. […]

Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

 

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