ver.di und Marburger Bund sichern Tarifpluralität in Kliniken
Vereinbarung zum Tarifeinheitsgesetz bis Ende 2030 verlängert
ver.di und der Marburger Bund (MB) haben ihre Vereinbarung zum Umgang mit dem Tarifeinheitsgesetz erneuert. Damit wollen die beiden Gewerkschaften verhindern, dass ihre jeweiligen Tarifverträge in Krankenhäusern durch eine Mehrheitsfeststellung verdrängt werden. Die Vereinbarung sichert das Nebeneinander unterschiedlicher Tarifregelungen und gilt bis Ende 2030.
Das Tarifeinheitsgesetz sieht bei kollidierenden Tarifverträgen grundsätzlich vor, dass der Tarifvertrag der Gewerkschaft Anwendung findet, die im jeweiligen Betrieb die meisten Mitglieder hat. ver.di und Marburger Bund haben sich bereits vor neun Jahren darauf verständigt, diese Verdrängungswirkung in den von ihnen tarifierten Krankenhausbereichen zu vermeiden.
Nach Angaben der Gewerkschaften hat sich dieses Vorgehen in der tarifpolitischen Praxis bewährt. Konflikte über die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes seien vermieden und die gewachsenen tarifpluralen Strukturen in den Krankenhäusern erhalten worden.
Gewerkschaften verzichten auf Mehrheitsfeststellung
Kern der erneuerten Vereinbarung ist der gegenseitige Verzicht auf einen Antrag zur Feststellung der gewerkschaftlichen Mehrheit im Betrieb. Auch Arbeitgeber sollen in den jeweiligen Tarifverhandlungen verpflichtet werden, eine solche Feststellung nicht zu beantragen.
Damit können beide Gewerkschaften weiterhin eigenständige und voneinander abweichende tarifliche Regelungen für ihre Mitglieder vereinbaren. Für Krankenhäuser bleibt somit das etablierte Nebeneinander der Tarifverträge von ver.di und Marburger Bund bestehen.
Die Gewerkschaften wollen mit der Regelung zugleich verhindern, dass Arbeitgeber Konkurrenzsituationen zwischen Arbeitnehmervertretungen nutzen und diese gegeneinander ausspielen. Der vereinbarte Rahmen gilt bis Ende 2030.




