Unser Ziel ist eine 100-Prozent-Impfquote in den Krankenhäusern

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Impfprävention ist die einrichtungsbezogene amtlich. Zum 15. März 2022 müssen ausnahmslos alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und vielen weiteren Gesundheitseinrichtungen ihren vollständigen Impfnachweis erbracht haben, sonst drohen schwerwiegende Konsequenzen. Bei Beschäftigten ohne Impfnachweis werden das zuständige zunächst ein Betretungsverbot für die betreffende Einrichtung verhängen und die Arbeitgeber eine Freistellung ohne Lohnfortzahlung veranlassen müssen. In letzter Konsequenz sind, sofern der Impfnachweis auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht erbracht wird, auch Kündigungen unausweichlich. Das Gesetz sieht lediglich Ausnahmen in den Fällen vor, in denen eine Impfung aus medizinisch attestierten Gründen nicht möglich ist. Alle Berufsgruppen unterliegen dieser Impfpflicht, unabhängig, ob es sich um patientennahe Tätigkeiten wie und , oder um und andere Bereiche im Krankenhaus handelt. […]

Quelle: DKG

Das könnte Dich auch interessieren …