Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen (PpUGV) für das Jahr 2020

Erste Informationen zur weiteren Vorgehensweise zur Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (PpUGV) für das Jahr

Die PpUGV regelt die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern. Mit dieser Verordnung werden verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen für die nach der PpUGV zu ermittelnden pflegesensitiven Bereiche der Intensivmedizin, Geriatrie, , , Herzchirurgie, , Schlaganfalleinheit und neurologische vorgegeben. […]

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Quelle: InEK

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