Überblick zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) ab 01.01.2019

SEUFERT RECHTSANWÄLTE

Ab Januar 2019 gelten danach Untergrenzen für den Einsatz von Pflegepersonal in zunächst vier Bereichen, nämlich auf Intensivstationen, in Kardiologie, Geriatrie und Unfallmedizin. Seufert Healthcare Partner Dr. Thomas Vollmöller hat dazu einen ersten Überblick erstellt.

Download: Seufert Rechtsanwälte (PDF, 197KB)

Das könnte Dich auch interessieren …