Überblick zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) ab 01.01.2019

 RECHTSANWÄLTE

Ab Januar gelten danach Untergrenzen für den Einsatz von in zunächst vier Bereichen, nämlich auf Intensivstationen, in , und Unfallmedizin. Seufert Healthcare Partner Dr. Thomas Vollmöller hat dazu einen ersten Überblick erstellt.

: Seufert Rechtsanwälte (PDF, 197KB)

Das könnte Dich auch interessieren …