Tarifrate vereinbart: Nachschlag für Krankenhäuser

Neuerdings ist die zweckentsprechende Mittelverwendung für die in der Tarifberichtigung enthaltenen nachzuweisen

Hierfür haben die Spitzenverbände eine Tarifraten-Pflegepersonalkostennachweis-Vereinbarung (TPP-V) geschlossen. Für , die den TVöD-K oder einen vergleichbaren Tarifvertrag (Beispiele in Anlage 2 zur TPP-V) anwenden, ist der Nachweis erfreulich pragmatisch durch Unterschrift der Geschäftsführung zu führen […]

Quelle: Curacon

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