Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen
Zu hohe Vorgaben bei den pflegepersonaluntergrenzen insbesondere im Intensivbereich
Die unklaren Begriffe und Anwendungsbereiche müssen kurzfristig geklärt werden, um die eingetretene Verunsicherung bei den Verantwortlichen und an der Basis in den Krankenhäusern zu beenden. Der zu hohe Zeitdruck für die Krankenhäuser und das inek muss überdacht werden und die Sanktionen dürfen frühestens zum 01.01.2020 eintreten, damit keine vergütungsabschläge in 2019 erfolgen.
Die Pflegepersonaluntergrenzen werden vielen Krankenhäusern Schwierigkeiten bereiten, auch akg-Häusern, wenngleich die akg die Zielrichtung einer Verbesserung der Situation in der Pflege in der Verordnung teilt.
Besonders gravierend sind die hohen Vorgaben für den Intensivbereich. Hierzu müssen unbedingt Übergangsmöglichkeiten zur Anpassung in Personalgewinnung und Versorgung geschaffen werden, sonst drohen empfindliche Versorgungsengpässe auch bei akg-Häusern im Bereich der Maximalversorgung.
Pressemitteilung: AKG-Kliniken (PDF, 124KB)