Stellungnahme des DBfK Nordwest zum Entwurf des Krankenhausgesetzes Schleswig-Holstein

Pflegefachpersonen bilden auch in schleswig-holsteinischen Krankenhäusern die größte Berufsgruppe. Ihr Beitrag zu einem erfolgreichen Behandlungsverlauf ist lange unterschätzt, aber inzwischen durch etliche Studien untermauert worden. Daher fordert der DBfK Nordwest e.V. nicht nur ein echtes Beteiligungs- und Stimmrecht bei der Krankenhausplanung, sondern auch die Verankerung klarer personeller Anforderungen für den Pflegedienst im neuen Krankenhausgesetz des Landes .

„Als DBfK begrüßen wir ausdrücklich die im vorgesehene verbindliche Beteiligung einer in der Betriebsleitung. Das unterstreicht die maßgebliche Bedeutung der Pflegefachpersonen neben den übrigen für die Patientensicherheit und verantwortlichen Berufsgruppen“, sagt Swantje Seismann-Petersen, stellvertretende Vorsitzende des DBfK Nordwest auch mit Blick auf Gerüchte, künftig auf die Expertise einer Pflegefachperson im Vorstand des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) verzichten zu wollen.

Das neue Landeskrankenhausgesetz biete die beste Gelegenheit, die „Systemrelevanz“ von Pflegefachpersonen zu betonen und vor allem ihre Kompetenzen zur Verbesserung der Sicherheit und von Krankenhausbehandlungen zu nutzen. Hier gebe es noch erhebliches Verbesserungspotenzial, so der DBfK.  […]

Pressemitteilung: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, DBfK Nordwest e.V.

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