Stellungnahme der DKG zum Referentenentwurf des BMG der Dritten Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung

Die Deutsche e. V. begrüßt die nunmehr vorgesehene uneingeschränkte Anrechenbarkeit von im pflegesensitiven Bereich der Gynäkologie und Geburtshilfe ausdrücklich. Damit greift der Verordnungsgeber endlich eine Forderung der auf. Mit dem Wegfall der Beschränkung der Anrechnung von Hebammen wird zukünftig wieder eine adäquate Versorgung von Patientinnen insbesondere auf Wochenstationen ermöglicht und bewährte Team- und Personalstrukturen erhalten.

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