Siebter Pflegebericht

der über die Entwicklung der und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland Berichtszeitraum: -2019

Über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in Deutschland hat die Bundesregierung nach § 10 Abs. 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) alle vier Jahre zu berichten. Beim Sechsten Pflegebericht wurde hiervon abgewichen und der Berichtszeitraum auf fünf Jahre, 2011 2015, ausgeweitet, um die Effekte des zum 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Ersten Pflegestärkungsgesetzes (PSG I)1 und die Vorarbeiten zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in das SGB XI abbilden zu können. […]

Quelle: Bundesgesundheitsministerium (PDF, 7.35MB)

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