Schmerzensgeld nach Art. 82 DSGVO weg. Datenschutzverstoß des Arbeitgebers

3 Ca 499/20 | Ulm, Vergleich vom 29.01.2021 – Kommentar De Backer Rechtsanwälte – anwalt.de

Ein - infizierter Patient ließ sich in einer Klinik behandeln. Später wurde der Patient als Mitarbeiter in der Klinik eingestellt. Die Klinik verabsäumte es, die abgespeicherten zu sperren, einige Mitarbeiter der Klinik konnten – für einige Wochen – Einblick nehmen und erfuhren so von der HIV- Infektion des Arbeitskollegen […]

Eine Klinik verpflichtete sich zur Zahlung eines Schmerzensgeldes (!) von € 8.000,00  wegen eines Datenschutzverstoßes! […]

Quelle: Anwalt.de

Das könnte Dich auch interessieren …