Schmerzensgeld nach Art. 82 DSGVO weg. Datenschutzverstoß des Arbeitgebers
3 Ca 499/20 | arbeitsgericht Ulm, Vergleich vom 29.01.2021 – Kommentar De Backer Rechtsanwälte – anwalt.de
Ein hiv- infizierter Patient ließ sich in einer Klinik behandeln. Später wurde der Patient als Mitarbeiter in der Klinik eingestellt. Die Klinik verabsäumte es, die abgespeicherten gesundheitsdaten zu sperren, einige Mitarbeiter der Klinik konnten – für einige Wochen – Einblick nehmen und erfuhren so von der HIV- Infektion des Arbeitskollegen […]
Eine Klinik verpflichtete sich zur Zahlung eines Schmerzensgeldes (!) von € 8.000,00 wegen eines Datenschutzverstoßes! […]
Quelle: Anwalt.de